7.2. Die Vorinstanz hat ein familienrechtliches Existenzminimum im Referenzjahr 2020 (ohne Steuern) von Fr. 7'913.35 (Ehegattengrundbetrag Fr. 1'700.00, Grundbeträge Kinder Fr. 800.00, Wohnkosten Fr. 1'500.00, KVG/VVG Fr. 1'111.00, Gesundheitskosten Fr. 191.55, Arbeitswegkosten Fr. 291.70, auswärtige Verpflegung Fr. 220.00, Fremdbetreuung Fr. 2'099.10) errechnet (vgl. Erw. 4.3.2 oben); dies blieb grundsätzlich unbeanstandet. Aufgrund der Angaben der Parteien in der Steuererklärung 2020 (Beklagter; Klageantwortbeilage 3) und den Details Steuerveranlagung 2020 (Klägerin; Beilage 38 zur Eingabe der Klägerin vom 1. Juni 2022) lassen sich sodann mit dem Steuerrechner des Kantons Aargau -