6.6.13. Schliesslich geht der Beklagte davon aus, dass die Klägerin im Referenzjahr 2020 Fr. 15'000.00 gespart hat. Aufgrund der Trennung der Parteien im Jahr 2020 wurden diese nachweislich bereits im Jahr 2020 getrennt besteuert. Steuerunterlagen oder Kontoabschlüsse, aufgrund derer sich die - 27 -