6.6.12. Gemäss Steuererklärung 2020 (Wertschriften- und Guthabenverzeichnis) verfügte der Beklagte Ende des Jahres 2020 über Fr. 242'942.00 (Klageantwortbeilage 5). Im Jahr 2019 verfügte er noch über Wertschriften und Guthaben von Fr. 262'790.00 (Details Steuerveranlagung 2019 [Klageantwortbeilage 17]). Die Sparquote des Beklagten ist folglich um den Differenzbetrag von Fr. 19'848.00 (Fr. 262'790.00 – Fr. 242'942.00) zu reduzieren, da in diesem Umfang Vermögen (und folglich nicht Einkommen des Beklagten) verbraucht wurde.