6.6.10. Inwiefern die Kosten für den Garten in geltend gemachter Höhe von Fr. 1'101.00 (vgl. Kontoauszug UBS Privatkonto Februar 2020 [Klageantwortbeilage 27]) ausserordentlich sein sollten, erläuterte der Beklagte ebenfalls mit keinem Wort. 6.6.11. Die Klägerin anerkennt, dass der Beklagte jährlich den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahlt; dies resp. eine Zahlung von Fr. 6'826.00 ist auch belegt (vgl. Kontoauszug UBS Sparkonto Januar bis Dezember 2020 [Klageantwortbeilage 21]; Bescheinigung über Vorsorgebeiträge Jahr 2020 [Beilage 4 zur Eingabe des Beklagten vom 8. April 2022]).