6.5.2. Zur Ersparnisbildung hatte der Beklagte angegeben: Er habe Fr. 6'826.00 in die Säule 3a einbezahlt (act. 75). Wegen der Kosten im Zusammenhang mit dem Boot habe sein Bar- und Wertschriftenvermögen um Fr. 20'295.00 abgenommen, was bei der Ermittlung der Sparquote zu berücksichtigen sei (act. 71). Es sei sodann auch eine Sparquote bei der Klägerin zu berücksichtigen. Er gehe von rund Fr. 15'000.00 aus. Weiter stehe fest, dass die Klägerin den Maximalbetrag in die Säule 3a einzahle. Die Klägerin habe entsprechende Belege einzureichen (act. 72).