Er habe für seine neue Wohnung Einrichtungskosten (Fr. 2'268.00, Fr. 12'876.00) gehabt und eine Mietzinskaution (Fr. 5'000.00) bezahlt. Die Einrichtung seines Homeoffice habe Fr. 2'060.00 gekostet. Es seien ausserordentliche Weinkäufe (Fr. 1'157.00, Fr. 1'365.00) angefallen. Am 17. März 2020 sei ein Ring für die Klägerin (Fr. 3'500.00) bezahlt worden, er habe Anzüge (Fr. 1'917.00) gekauft und am 18.02.2002 [recte: 2020] seien für den Garten ausserordentliche Kosten von Fr. 1'101.00 belastet worden. In den Herbstferien 2020 hätten die Klägerin und die Kinder ungewöhnlich teure Ferien (Fr. 4'018.00) gemacht. Weitere, nicht regelmässige - 24 -