5. 5.1. Die Klägerin bestreitet einen ehelichen Lebensstandard von Fr. 10'310.85 pro Monat gemäss Bezifferung der Vorinstanz (vgl. Erw. 4.3.2 oben). Sie habe nie behauptet, die Spalten "Effektiv" in den Budgets 2019 und 2020 bildeten den ehelichen Lebensstandard ab. Die Tabellen enthielten nur budgetierte Posten; daneben habe es selbstverständlich noch "viele weitere Ausgaben", für welche Belege existierten, gegeben (Kleider, Schuhe und Accessoires, Geschenke zwischen den Parteien, Coiffeur, Körperpflege, Sehhilfen, Mobiltelefonkosten, Kosten für den öffentlichen Verkehr, Ausgaben für Kultur [