Für das Jahr 2020 hätten die Parteien für die Lebenshaltung monatlich Fr. 10'362.90 (ohne Steuern) budgetiert. Sie hätten – abgesehen von den irrelevanten Trennungsfolgekosten – nicht geltend gemacht, dass im Jahr 2020 wesentlich vom Budget abgewichen worden sei. Daher sei anzunehmen, dass von Januar 2020 bis und mit Oktober 2020 (als letztes Jahr vor der Trennung) die tatsächlichen (trennungsunabhängigen) Kosten ungefähr dem Budget entsprochen hätten.