4.2. Es wurden zwei Phasen gebildet: Phase 1: 4. November 2020 bis 31. Juli 2022 Phase 2: ab 1. August 2022 (Folgezeit) 4.3. Den Unterhalt der Phase 1 berechnete die Vorinstanz folgendermassen: - 13 - 4.3.1. In einem ersten Schritt wurde die Leistungsfähigkeit der Parteien ermittelt.