In der übrigen Zeit werden […] C. und D. [von] von der Berufungsklägerin betreut. 2. Der Berufungsbeklagte sei in Abweichung von Dispositiv Ziff. 4.4 des [angefochtenen Urteils] zu verpflichten, der Beklagten für […] C. und D. Kinderunterhaltsbeiträge, zzgl. allfällige Kinderzulagen, von mindestens CHF 2'000 monatlich pro Kind zu bezahlen. Eventualiter sei Dispositiv Ziff. 4.4 des [angefochtenen Urteils] aufzuheben und die Sache zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.