fällt das Wochenende auf Ostern oder Pfingsten, verlängert es sich bis am Dienstagmorgen, Schulbeginn; - In ungeraden Wochen von Donnerstag, Schulbeginn, bis Samstagmorgen, 09.00 Uhr; - Während fünf Schulferienwochen pro Jahr, wobei jeweils in geraden Jahren über Weihnachten ab dem letzten Schultag während der ersten Ferienwoche und in ungeraden Jahren in der zweiten Ferienwoche; - In geraden Jahren am ersten Weihnachtsfeiertag und am 31. Dezember, in ungeraden Jahren am zweiten Weihnachtstag und am 1. Januar.