Weihnachten vom 25. Dezember am Mittag bis 26. Dezember am Abend; - während der Hälfte der Schulferien 4.3 […] 5. Kinderunterhalt 5.1 Es seien die Parteien zu verpflichten, diejenigen Kosten für die Kinder zu übernehmen, die während ihrer Betreuungszeit anfallen (insb. Verpflegung, Wohnkostenanteil, Alltagsbekleidung, Freizeitkosten und Ferien). 5.2. Darüber hinaus seien die Parteien zu verpflichten, die übrigen Kinderkosten wie folgt zu bezahlen: