4.2. […] Gesuchstellerin […]: - in geraden Wochen von Mittwoch, Schulbeginn (oder 08.00 Uhr in den Ferien) bis Freitag, Schulbeginn (oder 08.00 Uhr in den Ferien) - in ungeraden Wochen von Mittwoch, Schulbeginn (oder 08.00 Uhr in den Ferien) bis Montag (der Folgewoche), Schulbeginn (oder 08.00 Uhr in den Ferien). - in Jahren mit gerader Jahreszahl an Pfingsten (Freitagabend vor Pfingsten, 18.00 Uhr, bis Pfingstmontagabend, 18.00 Uhr) sowie über Weihnachten am 24. Dezember und am 25. Dezember bis am Mittag - in Jahren mit ungerader Jahreszahl an Ostern (Donnerstagabend vor Ostern, 18.00 Uhr, bis Ostermontagabend, 18.00 Uhr) sowie über