- in ungeraden Wochen von Montag, Schulbeginn (oder 08.00 Uhr in den Ferien) bis Mittwoch, Schulbeginn (oder 08.00 Uhr in den Ferien). - in Jahren mit gerader Jahreszahl an Ostern (Donnerstagabend vor Ostern, 18.00 Uhr, bis Ostermontagabend, 18.00 Uhr) sowie über Weihnachten vom 25. Dezember am Mittag bis 26. Dezember am Abend; - in Jahren mit ungerader Jahreszahl an Pfingsten (Freitagabend vor Pfingsten, 18.00 Uhr, bis Pfingstmontagabend, 18.00 Uhr) sowie über Weihnachten am 24. Dezember und am 25. Dezember bis am Mittag; - während der Hälfte der Schulferien