In der übrigen Zeit werden […] [sie] […] von der Gesuchstellerin betreut. […] 4. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, für den Unterhalt [von] C. […] und D. […] ein Jahr rückwirkend monatlich einen angemessenen Unterhalt zu bezahlen […]. 5. Es sei der Gesuchsgegner zu verpflichten, der Gesuchstellerin […] für sie persönlich einen monatlichen […] noch zu beziffernden […] Unterhaltsbeitrag, mindestens […] CHF 3'000, zu bezahlen […]." 1.2. Mit Klageantwort vom 20. Januar 2022 beantragte der Beklagte u.a.: