- in geraden Wochen von Donnerstag, Schulschluss, bis Montagmorgen, Schulbeginn; fällt das Wochenende auf Ostern oder Pfingsten, verlängert es sich bis am Dienstagmorgen, Schulbeginn; - in ungeraden Wochen von Donnerstag, Schulschluss, bis Samstagmorgen, 09.00 Uhr; - während fünf Schulferienwochen pro Jahr, wobei jeweils in geraden Jahren über Weihnachten ab dem letzten Schultag während der ersten Ferienwoche und in ungeraden Jahren in der zweiten Ferienwoche; -