1. In teilweiser Gutheissung des Gesuchs des Gesuchstellers wird der Entscheid des Bezirksgerichts Q. vom 6. Juni 2018 (SF.2018.10) in den Dis- positiv-Ziffern 2 / Vereinbarung Ziff. 4 bis 6 wie folgt abgeändert: 4. [persönlicher Verkehr] - 33 - 5. 5.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchstellerin an den Unterhalt der beiden Kinder C. und D. je monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: