ab 16. Januar 2023: Fr. 1'215.00 (neu: Krankenkasse [KVG] Fr. 100.00) 5. 5.1. Die Beklagte vermag in allen Phasen ihr eigenes familienrechtliches Existenzminimum zu decken, weshalb kein Betreuungsunterhalt zuzusprechen ist. Im Übrigen übersteigt das gemeinsame Einkommen der Familienmitglieder die Summe ihrer familienrechtlichen Existenzminima. Fraglich ist, wie der Überschuss auf die Familienmitglieder zu verteilen ist. - 27 -