4.2.1.2. Die Beklagte bringt in ihrer Berufung vor, gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sei der Grundbetrag für eine erwachsene Person, welche zusammen mit den Kindern lebe und diese hauptsächlich betreue, monatlich Fr. 1'350.00 (Berufung S. 19). - 21 -