* 2 * 12] + [7,25 * 33 km {nach V.} * 2 * 12]), ohne Kapitalzinsen und Wertverminderung (die nicht mit Betrieb, Unterhalt und Wiederbeschaffung im Zusammenhang stehen), ohne Garagierungskosten (da bei den Wohnkosten berücksichtigt) und bei einem Benzinpreis von Fr. 1.79 pro Liter – jährliche Kosten von rund Fr. 7'000.00 bzw. Fr. 600.00 monatlich. Im Ergebnis ist somit der von der Vorinstanz veranschlagte Betrag nicht zu beanstanden.