4.1.3.4. Die Beklagte bestreitet nicht, dass dem Auto des Klägers Kompetenzcharakter zukommt, wie dies die Vorinstanz festgestellt hat. Gemäss Arbeitsvertrag bzw. Zusatz zum Spesenreglement (Beilagen 6 und 7 zum Gesuch des Klägers vom 20. Mai 2021) erhält der Kläger pro Jahr Fr. 2'400.00 bzw. monatlich Fr. 200.00 an Pauschalspesen ausbezahlt. Geschäftsfahrten sind vom eigentlichen Arbeitsweg zu unterscheiden. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich nicht, dass Kosten für den Arbeitsweg (d.h. für die Fahrt vom Wohn- an den Arbeitsort) durch den Arbeitgeber übernommen werden sollten.