4.1.3.3. Der Kläger führt dagegen aus, da er Pauschalspesen erhalte, schreibe er den Arbeitsweg nicht auf. Entsprechend sei die Vorinstanz zu Recht von monatlichen Arbeitswegkosten von Fr. 600.00 ausgegangen (Berufungsantwort S. 13). Am 17. November 2022 sei er in einen Autounfall involviert gewesen. Dabei sei sein Fahrzeug dermassen beschädigt worden, dass eine erneute Reparatur nicht mehr verhältnismässig sei. Aufgrund seiner finanziellen Verpflichtungen gegenüber seiner Ehefrau sowie den Kindern sei er nicht in der Lage, ein neues Fahrzeug zu kaufen. Da er für die Ausübung seiner Berufstätigkeit auf ein Fahrzeug angewiesen sei, werde er ein solches leasen müssen.