seien, gebe er an, dass er keine Autospesen aufschreiben würde. Damit gebe der Kläger zu, dass er grundsätzlich das Recht hätte, Autospesen aufzuschreiben, aber zugunsten der Arbeitgeberin darauf verzichte, sodass er später davon profitieren werde, da es sich um die Unternehmung handle, an welcher er Anteile habe und Geschäftsführer sei. Auf diese Weise vergrössere sich der Gewinn der Unternehmung. Weiter unklar sei, inwiefern der Kläger aufgrund der Homeoffice-Situation überhaupt Arbeitswegkosten generiere.