4.1.3.2. Die Beklagte stellt sich auf den Standpunkt, es wäre dem Kläger oblegen, die Behauptung, er lege pro Jahr ungefähr 10'000 km mit dem Auto zurück, zu belegen, was ein Leichtes gewesen wäre. Gemäss arbeitsrechtlichen Bestimmungen seien diese Auslagen durch den Arbeitgeber zu übernehmen. Der Kläger lasse sich selber offenbar monatlich Pauschalspesen im Umfang von Fr. 200.00 auszahlen und auf die Frage, wofür diese Spesen - 19 -