Da dem Auto des Klägers Kompetenzcharakter zukommt (unten E. 4.1.3.1), sind ab 16. Januar 2023 ebenfalls die Kosten für einen Parkplatz anzurechnen, für welche der Kläger einen Betrag von Fr. 120.00 pro Monat geltend macht (Eingaben des Klägers vom 31. Oktober 2022 und 23. November 2022). Dieser Betrag erscheint angemessen.