Statt der Gesamtmiete von Fr. 1'980.00 ist ihm in diesem Zeitraum ein hypothetischer Betrag von Fr. 1'800.00 anzurechnen. Zur Vermeidung einer sehr kurzen Berechnungsphase sind für den Zeitraum vom 16. September 2022 bis zum 15. Januar 2023 die durchschnittlichen monatlichen Wohnkosten einzusetzen, ausmachend gerundet Fr. 1'285.00 ([3.5 Monate à Fr. 1'210.00 + 0.5 Monate à Fr. 1'800.00] / 4 Monate]. Ab dem 16. Januar 2023 ist dem Kläger ein Mietzins von Fr. 1'400.00 anzurechnen.