Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Kläger einen Untermieter hat, welcher ein Zimmer für Fr. 750.00 pro Monat mietet. Die anteilmässigen Nebenkosten für den Untermieter sind in diesem Betrag enthalten (vgl. die Eingabe vom 31. Oktober 2022 und der damit eingereichte Mietvertrag vom 24. Oktober 2022 sowie die Eingabe vom 5. Dezember 2022 und der damit eingereichte Untermietvertrag vom 30. November 2022). Daraus resultiert, dass der Kläger die Wohnung nur im Umfang von Fr. 1'400.00 (Fr. 2'150.00 – Fr. 750.00) für sich nutzt. Die - 18 - Wohnkosten in diesem Betrag erscheinen angemessen und sind im Existenzminimum des Klägers zu berücksichtigen.