Im Übrigen sei auch die Behauptung der Beklagten, wonach der Kläger sein Einkommen absichtlich für die Dauer des Gerichtsverfahrens tiefer halte, völlig haltlos. Die Vorinstanz sei auf Seiten des Klägers richtigerweise von einem monatlichen Nettoeinkommen von Fr. 8'601.50 ausgegangen (Berufungsantwort S 10 f.).