Einkommen sei angemessen und branchenüblich. Ob er an einer anderen Stelle ein höheres Einkommen erzielen könnte, sei nicht relevant. Der Kläger könne nicht gezwungen werden, eine – notabene nicht näher bezeichnete – Arbeitsstelle anzunehmen. Fakt sei, dass das Einkommen des Klägers mittels Lohnausweis und Lohnabrechnungen nachgewiesen sei. Der Kläger erziele kein zusätzliches Einkommen und müsse auch kein solches erzielen. Im Übrigen sei auch die Behauptung der Beklagten, wonach der Kläger sein Einkommen absichtlich für die Dauer des Gerichtsverfahrens tiefer halte, völlig haltlos.