Er tue hingegen das Gegenteil. Er bestätige, dass er bei einer anderen Anstellung mehr verdienen könnte und dass die Unternehmung, welche ihn angestellt habe und von welcher er Mitinhaber sei, zwar Gewinn gemacht habe, aber entschieden worden sei, diesen zu reinvestieren. Entsprechend sei beim Kläger von einem erzielbaren hypothetischen Nettoeinkommen von Fr. 11'700.00 monatlich auszugehen, wie es die Beklagte bereits im vorinstanzlichen Verfahren ausführlich dargelegt habe (Berufung S. 18 f.).