2. Zur Begründung ihres Entscheids führte die Vorinstanz aus, die neue Einkommenssituation der Beklagten stelle eine wesentliche und dauernde Veränderung der Verhältnisse dar, welche eine Anpassung der einzelnen Positionen zur Folge habe. Es seien drei Phasen zu bilden: Phase I (21. Mai 2021 bis und mit 31. August 2022), Phase II (1. September bis und mit 31. Dezember 2022) und Phase III (ab 1. Januar 2023; angefochtener Entscheid E. 6.2).