3.8. Mit Eingabe vom 2. November 2022 teilte die Beklagte mit, dass betreffend Kontaktregelung eine Einigung zwischen den Parteien habe gefunden werden können. Entsprechend ziehe sie "die Berufung in Bezug auf den ersten Antrag, betreffend Ziff. 1.4 (alle), Kontaktrecht, zurück." Sie legte zudem die entsprechende Vereinbarung ins Recht. 3.9. Mit Eingabe vom 14. November 2022 stellte die Beklagte folgende Anträge: - 12 -