3.6. Die gegen diese Verfügung am 15. September 2022 durch die Beklagte erhobene Beschwerde in Zivilsachen an das Bundesgericht (5A_714/2022) wurde zurückgezogen. Mit Entscheid vom 29. September 2022 schrieb das Bundesgericht das Beschwerdeverfahren daher als erledigt ab. 3.7. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2022 legte der Kläger weitere Unterlagen ins Recht.