Fr. 1'270.00 21. Mai 2021 bis und mit 31. Dezember 2022 Fr. 1'345.00 ab 1. Januar 2023 5.2. Hinzu kommen die gesetzlichen oder vertraglichen Kinderzulagen, sofern sie nicht vom andern Elternteil direkt bezogen werden. 5.3. Die Parteien halten fest, dass der gebührende Unterhalt der Kinder mit den festgesetzten Unterhaltsbeiträgen gedeckt ist. -8- 6. 6.1. Der Gesuchsteller wird verpflichtet, der Gesuchsgegnerin persönlich monatlich vorschüssig folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: