2.7. Mit Stellungnahme zum Beweisergebnis vom 12. April 2022 stellte die Beklagte folgende Anträge: " 1. An den Anträgen gemäss Duplik vom 11. Oktober 2021 wird festgehalten. Anträge gemäss Eingabe vom 21. März 2022 1. Es sei bei der eingesetzten Beiständin ein erläuternder Bericht einzuholen, eventualiter seien anderweitig weitere Abklärungen und weiteres Nachfragen bei der Beiständin durch das Gericht vorzunehmen. 2. Es sei eine geeignete psychotherapeutische Begleitung der Kinder zum begleiteten Besuchsrecht anzuordnen.