2.4. Mit Duplik vom 11. Oktober 2021 stellte die Beklagte folgende Anträge: " 1. Die Anträge des Gesuchstellers gemäss Gesuch vom 20. Mai 2021 und Replik vom 26. August 2021 seien vollumfänglich abzuweisen. 2. Die gemeinsamen Kinder C., geb. tt.mm. 2014, und D., geb. tt.mm. 2016, seien unter die alleinige elterliche Sorge der Gesuchsgegnerin zu stellen.