1.3. Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin an deren persönlichen Unterhalt monatlich im Voraus maximal folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - Ab 21.5.2021 – 23.8.2021 Fr. 1'324.85 - Ab 24.8.2021 bis zum Bezug einer eigenen Wohnung durch den Gesuchsteller Fr. 286.05 - Ab Bezug einer eigenen Wohnung durch den Gesuchsteller Fr. 0.00