1.3. Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin an deren persönlichen Unterhalt monatlich im Voraus maximal folgende Unterhaltsbeiträge zu bezahlen: - ab Einrichtung des vorliegenden Gesuchs bis zum Bezug einer eigenen Wohnung durch den Gesuchsteller: Fr. 1'276.00 - Ab Bezug einer eigenen Wohnung durch den Gesuchsteller: Fr. 746.00