2.2.3. Die Gesuchstellerin begründete ihr Fristwiederherstellungsgesuch damit, dass diese Verfügung am 19. Juli 2022 bei ihrer Rechtsvertreterin eingegangen sei, womit die zehntägige Frist zur Einreichung einer Beschwerde gegen die Verfügung des Präsidenten des Bezirksgerichts Brugg vom 15. Juli 2022 am 29. Juli 2022 abgelaufen sei. Sie selber habe am 24. Juli 2022 in der Kriseninterventionsstation (KIS) in der D. hospitalisiert werden müssen, wo sie bis am 1. August 2022 geblieben sei. Während dieser Hospitalisierung unter entsprechender Medikamentengabe sei sie nicht in der Lage gewesen, einen klaren Entscheid betreffend das weitere Vorgehen zu fällen.