2. Der Präsident des Bezirksgerichts Brugg verfügte am 15. Juli 2022: " 1. Das Gesuch um Verpflichtung von B. zur Zahlung eines Prozesskostenvorschusses wird abgewiesen. 2. Das Gesuch von A. um Bewilligung der unentgeltlichen Rechtspflege wird abgewiesen. 3. Es werden weder Kosten erhoben noch eine Parteientschädigung ausgerichtet." Die begründete Verfügung wurde der Gesuchstellerin am 19. Juli 2022 zugestellt. 3. 3.1. Mit Eingabe vom 10. August 2022 beantragte die Gesuchstellerin beim Obergericht des Kantons Aargau: