1. A. stellte im Eheschutzverfahren SF.2021.56 vor dem Präsidium des Bezirksgerichts Brugg mit Eingabe vom 28. Januar 2022 folgende Anträge: " 1. Der Gesuchsteller sei zu verpflichten, der Gesuchsgegnerin einen angemessenen Prozesskostenvorschuss zu leisten, mindestens aber CHF 5'000.00. 2. Eventualiter sei der Gesuchsgegnerin die unentgeltliche Rechtspflege, d.h. die unentgeltliche Prozessführung und die unentgeltliche Rechtsvertretung, zu bewilligen. Der Gesuchstellerin sei die Unterzeichnete als unentgeltliche Rechtsvertreterin zu bestellen und einzusetzen."