Da diese nicht beachtet worden sei, habe die Klägerin gemäss Vertrag den gesamten Betrag des ersten Jahres in Rechnung gestellt, obwohl auch der Gesamtbetrag für alle vier Jahre hätte verrechnet werden können. Am 15. Mai 2019, 11. und 17. Juli 2019 habe die Klägerin Mahnungen per E-Mail gesendet, die unbeantwortet geblieben seien (Beschwerde, Absatz 3). Eine Kündigung habe die Klägerin nie erhalten (Beschwerde, Absatz 4). Die Beklagte habe somit die Erstellung der Website verhindert und den Vertrag gebrochen. Dieser würde daher der Betrag von Fr. 5'063.45 (12 * Fr. 390.00 pro Monat, zzgl. MwSt. 7.7 %) sowie ein Zins seit 7. März 2019 verrechnet.