diesem Termin sei es nicht gekommen, da die Beklagte den Termin am 11. März 2019 abgesagt habe mit der Mitteilung, das Projekt nicht umsetzen zu wollen. Die Klägerin habe jedoch bereits am 7. März 2019 ein Team für die Erstellung der Website bereitgestellt und das Kommunikationskonzept ausgearbeitet, nachdem die Website hätte umgesetzt werden sollen. Am 18. März 2019 habe die Klägerin der Beklagten eine Rechnung mit einmaligem Angebot zur Abschlagszahlung geschickt. Da diese nicht beachtet worden sei, habe die Klägerin gemäss Vertrag den gesamten Betrag des ersten Jahres in Rechnung gestellt, obwohl auch der Gesamtbetrag für alle vier Jahre hätte verrechnet werden können.