HUBER-LEHMANN, Stolpersteine des Rechtsöffnungsverfahrens, in: Eichel/Hurni/Markus [Hrsg.], Schneller Weg zum Recht, Praktische Herausforderungen ausgewählter Summarverfahren , Bern 2020 [= CIVPRO 15], S. 34 f., 45). Die Parteien blieben dafür verantwortlich, dass dem Gericht diejenigen Tatsachenbehauptungen und Beweismittel vorgelegt würden, die es zur Prüfung der vollstreckungsrechtlichen Voraussetzungen benötige. Das Gericht werde aber insbesondere keine eigenen Untersuchungen vornehmen oder fehlende Unterlagen einverlangen.