2.2.3. 2.2.3.1. C. trat mit Abtretungserklärung vom 20. Juni 2022 (Beilage 1 zur Eingabe der Klägerin vom 20. Juni 2022) alle Ansprüche aus dem Urteil des Bezirksgerichts Lenzburg vom 6. Juni 2019 an die Klägerin ab. Mit dieser Abtretung gingen die Leistungsansprüche von C. aus dem Entscheid (Vergleich) vom 6. Juni 2019 (VZ.20218.21) auf die Klägerin über. Letztere wurde jedenfalls damit Alleinberechtigte an den gesamten Leistungsansprüchen aus diesem Entscheid.