LIN/BAUER/LORANDI , Basler Kommentar zum SchKG, 3. Aufl., Basel 2021, N. 33 zu Art. 80 SchKG; ABBET, La mainlevée de l'opposition, Bern 2017, N. 83 zu Art. 80 SchKG). -9- Allein aufgrund der mit der Klage eingereichten Unterlagen kann die Aktivlegitimation der Klägerin, die von ihr anbegehrte Vollstreckung zu verlangen, nicht bejaht werden.