2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Gesuchgegners." -3- 2.2. Der Beklagte erstattete am 31. Mai 2022 eine Klageantwort mit den Anträgen: "1. Das Gesuch sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten wird. 2 Die Verfahrenskosten seien zulasten der Gesuchstellerin zu verlegen, wenn überhaupt Kosten erhoben werden. 3. Die Gesuchstellerin sei zu verpflichten, dem Gesuchgegner die Parteikosten zu ersetzen, wenn überhaupt Parteikosten verlegt werden."