2.4. Die Beklagte bringt weiter vor, sie habe die Tilgung der in Betreibung gesetzten Forderung entgegen der Ansicht der Vorinstanz mit Zahlung von Fr. 550'000.00 ("Rückzahlung Hypothek / Darlehen"; Beilage zur Gesuchsantwort 2), mit Zahlung von Fr. 75'000.00 ("Amortisationseinzug"; Beilage -6- zur Gesuchsantwort 1) und mit Zahlung von Fr. 5'219.45 ("Belastung Zinsausstand"; Beilage zur Gesuchsantwort 3), jeweils per Valuta 31. März 2021 und belastet auf das Firmenkonto Nr. xxx bzw. IBAN CH[...]1, glaubhaft gemacht (Beschwerde Rz. 10).