2.3. 2.3.1. Mit Beschwerde bringt die Beklagte vor, der Vorinstanz könne nicht gefolgt werden, wenn diese behauptet, die Auszahlung des Darlehens auf das Firmenkonto Nr. yyy bzw. IBAN CH[...]2 sei anhand von Urkunden bewiesen (GB 7-14), und andererseits, dass die (angebliche) Darlehensschuld mit -5- der in Betreibung gesetzten Forderung (Schuld Firmenkonto Nr. xxx bzw. IBAN CH[...]1) (GB 29) identisch sei. Es handle sich dabei um unterschiedliche Konten. Der (angebliche) Rechtsöffnungstitel (GB 4) habe nichts mit der betriebenen Forderung (GB 29) zu tun (Beschwerde Rz. 8).