1. Mit Zahlungsbefehl Nr. [...] des Betreibungsamts Seengen vom 26. April 2021 betrieb die Klägerin die Beklagte für den Betrag von Fr. 630'229.62 nebst Zins zu 5 % seit dem 31. März 2021 zuzüglich Zahlungsbefehlskosten von Fr. 203.30. Als Forderungsgrund wurde im Zahlungsbefehl angegeben: " Kreditvertrag vom 08.06.2017 Schuld auf Firmenkonto Nr. xxx" Der Zahlungsbefehl wurde der Beklagten am 29. April 2021 zugestellt. Gleichentags erhob die Beklagte Rechtsvorschlag.